Versicherung für geerbte Immobilien: Was jetzt wichtig ist
Mit einer geerbten Immobilie übernehmen Sie nicht nur Mauern, Grundstück und Erinnerungen, sondern auch die bestehenden Versicherungsverträge des Erblassers. Das passiert von Gesetzes wegen automatisch, ganz ohne dass Sie selbst einen neuen Vertrag unterschreiben müssen. Für viele Erbinnen und Erben ist das zunächst eine Erleichterung in einer ohnehin herausfordernden Zeit, es birgt aber auch Stolpersteine, die leicht übersehen werden.
Besonders wichtig wird das Thema Versicherung, wenn die geerbte Immobilie nach dem Erbfall längere Zeit leer steht, etwa weil noch über ihre Zukunft entschieden wird oder eine Erbengemeinschaft sich erst einigen muss. Viele Wohngebäudeversicherungen enthalten Klauseln, die den Versicherungsschutz bei Leerstand einschränken oder ganz aussetzen. Wer das nicht rechtzeitig prüft, riskiert im Schadensfall böse Überraschungen. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es jetzt konkret ankommt.
Der automatische Übergang der Versicherungspolice
Nach deutschem Recht gehen bestehende Versicherungsverträge für eine Immobilie mit dem Erbfall automatisch auf die Erbin oder den Erben über. Das gilt für die Wohngebäudeversicherung ebenso wie für eine Elementarschadenversicherung oder eine Hausratversicherung, falls die Immobilie mitsamt Inventar geerbt wurde. Sie müssen also nicht sofort einen neuen Vertrag abschließen, der Schutz besteht zunächst nahtlos weiter.
Wichtig zu wissen: Mit dem Eigentumsübergang steht in der Regel sowohl Ihnen als Erbin oder Erbe als auch der Versicherungsgesellschaft ein besonderes Kündigungsrecht zu. Beide Seiten können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Erbfall außerordentlich kündigen. Möchten Sie den bestehenden Vertrag behalten, müssen Sie in der Regel nichts tun. Möchten Sie wechseln, sollten Sie diese Frist im Blick behalten und nicht ungenutzt verstreichen lassen.
Meldepflichten gegenüber der Versicherung
Auch wenn der Vertrag automatisch übergeht, sind Sie verpflichtet, den Versicherer über den Eigentümerwechsel zu informieren. Legen Sie dafür den Erbschein oder einen anderen geeigneten Nachweis der Erbenstellung vor, etwa ein eröffnetes notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Melden Sie sich zeitnah, damit künftige Beitragsrechnungen und Schadensmeldungen korrekt auf Sie laufen.
Besonders relevant ist die Meldepflicht, wenn sich die Nutzung der Immobilie ändert. Zieht niemand mehr ein und steht das Haus leer, oder wird es künftig vermietet statt selbst genutzt, muss dies der Versicherung mitgeteilt werden. Unterbleibt diese Meldung, kann der Versicherer sich im Schadensfall auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen und die Leistung kürzen oder verweigern. Eine kurze schriftliche Mitteilung schafft hier Klarheit und schützt Sie im Ernstfall.
Leerstandsklauseln: Das unterschätzte Risiko
Steht eine geerbte Immobilie nach dem Todesfall leer, etwa weil die Erbengemeinschaft noch über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung entscheidet, verändert sich das Risiko aus Sicht der Versicherung erheblich. Ein leerstehendes Haus wird seltener kontrolliert, Leitungswasserschäden oder Einbrüche bleiben länger unbemerkt. Deshalb enthalten viele Wohngebäudeversicherungen Leerstandsklauseln, die den Schutz nach einer bestimmten Frist, häufig zwischen 30 und 60 Tagen, einschränken oder von zusätzlichen Obliegenheiten abhängig machen.
Prüfen Sie deshalb frühzeitig im bestehenden Vertrag, ob und ab wann eine solche Klausel greift. Häufig verlangt der Versicherer im Leerstandsfall regelmäßige Kontrollgänge, das Abstellen der Wasserzufuhr oder eine gesonderte Anzeige. Wer diese Pflichten erfüllt und dokumentiert, sichert sich den vollen Versicherungsschutz auch während der Leerstandsphase. Im Zweifel lohnt sich ein direktes Gespräch mit dem Versicherer, um die konkreten Bedingungen schriftlich zu klären.
Bestehende Verträge prüfen und anpassen
Nutzen Sie die Zeit nach dem Erbfall, um die übernommenen Versicherungsverträge genau zu prüfen. Ist die Versicherungssumme noch realistisch, oder wurde das Haus seit Vertragsabschluss saniert oder erweitert? Eine Unterversicherung kann im Schadensfall dazu führen, dass nur ein Teil des Schadens erstattet wird. Prüfen Sie außerdem, ob eine Elementarschadenversicherung gegen Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsch besteht, viele ältere Verträge decken solche Risiken nicht ab.
Achten Sie auch auf die Selbstbeteiligung und darauf, ob mehrere Erbinnen und Erben als Versicherungsnehmer eingetragen werden sollten, wenn die Immobilie einer Erbengemeinschaft gehört. Ein unabhängiger Versicherungsvergleich kann sich lohnen, insbesondere wenn der bestehende Vertrag schon viele Jahre unverändert läuft. Wichtig ist, keine überstürzte Kündigung vorzunehmen, bevor ein lückenloser Anschlussschutz gesichert ist.
Persönliche Unterstützung, wenn Sie sie wünschen
Wenn Sie sich einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Schritte nach einem Erbfall wünschen, kann unser kostenloser Ratgeber „Der Erben-Kompass“ eine erste Orientierung bieten. Bei Fragen zu Ihrer geerbten Immobilie, auch rund um das Thema Versicherung, stehen wir Ihnen zudem in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch zur Seite, telefonisch erreichbar unter 0800 220 33 30.
Checkliste
- Versicherungsunterlagen des Erblassers sichten (Wohngebäude-, Hausrat-, Elementarschadenversicherung)
- Versicherer über den Erbfall informieren und Eigentumsnachweis (Erbschein o. ä.) vorlegen
- Prüfen, ob Leerstandsklauseln im Vertrag enthalten sind und ab wann sie greifen
- Bei Leerstand Kontrollgänge und geforderte Sicherungsmaßnahmen einhalten und dokumentieren
- Versicherungssumme auf Aktualität und Deckungsumfang prüfen
- Fristen für ein mögliches Sonderkündigungsrecht (ein Monat nach Kenntnis vom Erbfall) im Blick behalten
- Bei mehreren Erbinnen und Erben klären, wer als Versicherungsnehmer eingetragen wird
Häufige Fragen
Muss ich die Versicherung des Erblassers automatisch übernehmen?
Der bestehende Vertrag geht zunächst automatisch auf Sie über. Sie können ihn aber in der Regel innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Erbfall außerordentlich kündigen, ebenso kann der Versicherer in dieser Frist kündigen.
Was passiert, wenn ich den Eigentümerwechsel nicht melde?
Unterbleibt die Meldung und ändert sich zum Beispiel die Nutzung der Immobilie, kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Eine zeitnahe schriftliche Mitteilung ist daher wichtig.
Ab wann gilt eine Immobilie versicherungsrechtlich als leerstehend?
Das ist im jeweiligen Vertrag geregelt und unterscheidet sich je nach Versicherer, häufig liegt die Grenze zwischen 30 und 60 Tagen ohne Nutzung. Ein Blick in die Vertragsbedingungen oder ein Anruf beim Versicherer schafft Klarheit.
Brauche ich eine zusätzliche Elementarschadenversicherung?
Das hängt vom Standort und vom bestehenden Vertrag ab. Viele ältere Wohngebäudeversicherungen decken Schäden durch Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsch nicht automatisch ab, eine Prüfung lohnt sich.
Der Erben-Kompass: kostenlos und unverbindlich
Unser Ratgeber gibt Ihnen in rund 20 Minuten Orientierung zu Wert, Steuern und Erbengemeinschaft. Bei individuellen Fragen zu Ihrer Situation erreichen Sie unser Team kostenlos unter 0800 - 220 33 30.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zu einem komplexen Thema und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation empfehlen wir das Gespräch mit einem Fachanwalt für Erbrecht oder einer Steuerberaterin.
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