Grundsteuer nach dem Erbfall: Was sich für Sie als Erbin oder Erbe ändert
Wenn Sie eine Immobilie erben, übernehmen Sie damit auch die laufenden Pflichten, die an das Grundstück gebunden sind. Dazu gehört die Grundsteuer, die weiterhin jedes Jahr an die Gemeinde zu zahlen ist. Mit dem Erbfall ändert sich jedoch, wer als Steuerschuldner gilt, und das Finanzamt möchte darüber informiert werden.
Viele Erbinnen und Erben wissen nicht, dass sie diese Änderung selbst aktiv melden müssen und nicht automatisch benachrichtigt werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Meldepflichten bestehen, an wen Sie sich wenden müssen und was in einer Erbengemeinschaft zu beachten ist.
Wer wird nach dem Erbfall zum neuen Steuerschuldner?
Mit dem Tod des Eigentümers geht die Immobilie im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin oder den Erben über, unabhängig davon, wann das Grundbuch berichtigt wird. Voraussetzung ist, dass Sie die Erbschaft nicht fristgerecht ausschlagen: Dafür haben Sie in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall Zeit, bei Auslandsbezug des Erblassers oder des Erben unter Umständen bis zu sechs Monate. Nehmen Sie das Erbe an oder lassen Sie die Frist verstreichen, werden Sie automatisch zum neuen Steuerschuldner der Grundsteuer, auch wenn der bisherige Bescheid noch auf den Namen der verstorbenen Person läuft. Sind mehrere Personen als Erbengemeinschaft beteiligt, haften alle Miterben gemeinsam und in voller Höhe für die Grundsteuer, nicht nur anteilig entsprechend ihrer Erbquote. Das Finanzamt beziehungsweise die zuständige Gemeinde kann sich also an jedes Mitglied der Erbengemeinschaft wenden. Wer die Zahlung tatsächlich übernimmt, sollten Miterben intern klären, gegenüber der Gemeinde bleibt jedoch jeder Einzelne in der Pflicht, bis eine andere Regelung greift oder die Immobilie verkauft beziehungsweise auseinandergesetzt wird.
Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt: Fristen und Ablauf
Der Erbfall selbst muss dem zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden, sofern noch kein Notar oder Gericht die Meldung übernommen hat. Für die Grundsteuer ist zusätzlich das Bewertungsfinanzamt beziehungsweise, je nach Bundesland, das Grundsteueramt der Gemeinde relevant. Ändert sich durch den Erbfall die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Grundstücks, sind Sie verpflichtet, dies dem Finanzamt anzuzeigen, wenn keine Grundbuchänderung erfolgt oder diese sich verzögert. In der Praxis reicht häufig ein formloses Schreiben mit Sterbeurkunde, Erbschein oder Testamentseröffnungsprotokoll sowie Angaben zum betroffenen Grundstück. Manche Gemeinden stellen dafür eigene Formulare bereit. Fragen Sie im Zweifel direkt bei der Grundsteuerstelle Ihrer Gemeinde nach, welche Unterlagen und Fristen dort konkret gelten, da die Praxis von Kommune zu Kommune abweicht.
Grundsteuerbescheid und Zahlung während der Erbauseinandersetzung
Solange die Erbengemeinschaft besteht und die Immobilie noch nicht auf eine einzelne Person übertragen oder verkauft wurde, läuft der Grundsteuerbescheid oft weiter auf den Namen der verstorbenen Person oder wird auf die Erbengemeinschaft umgestellt. Zahlungsaufforderungen sollten Sie nicht ignorieren, auch wenn die Zuständigkeit innerhalb der Erbengemeinschaft noch ungeklärt ist. Bleibt die Grundsteuer unbezahlt, können Mahngebühren entstehen, und im Extremfall drohen Vollstreckungsmaßnahmen gegen das geerbte Grundstück. Praktisch empfiehlt es sich, frühzeitig innerhalb der Erbengemeinschaft festzulegen, wer die laufenden Zahlungen übernimmt, etwa aus einem gemeinsamen Konto oder anteilig nach Erbquote. Diese interne Regelung schützt Sie vor Streit, ändert aber nichts an der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber der Gemeinde. Bewahren Sie Zahlungsbelege sorgfältig auf, damit sich spätere Ausgleichsansprüche zwischen den Miterben nachvollziehen lassen.
Grundbucheintrag, Eigentümerwechsel und neue Steuerbescheide
Die Grundsteuer knüpft rechtlich an das wirtschaftliche Eigentum an, nicht zwingend an den aktuellen Grundbucheintrag. Dennoch löst eine Berichtigung des Grundbuchs auf den Namen der Erbin oder des Erben in der Regel auch eine Aktualisierung beim Finanzamt und bei der Gemeinde aus, sodass künftige Bescheide korrekt adressiert werden. Wird die Immobilie später verkauft oder im Rahmen der Erbauseinandersetzung auf eine einzelne Person übertragen, ändert sich der Steuerschuldner erneut, und auch dieser Wechsel ist wieder meldepflichtig. Beachten Sie außerdem, dass im Zuge der Grundsteuerreform in den vergangenen Jahren in vielen Bundesländern bereits neue Grundsteuerwerte und Messbescheide verschickt wurden und vereinzelt noch Korrekturbescheide folgen. Prüfen Sie solche Bescheide auf den richtigen Namen und die richtige Anschrift und legen Sie bei Fehlern rechtzeitig Einspruch ein, da hierfür in der Regel eine Frist von einem Monat ab Bekanntgabe gilt.
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Checkliste
- Sterbeurkunde, Erbschein oder Testamentseröffnungsprotokoll für die Meldung bereithalten
- Erbfall dem Erbschaftsteuerfinanzamt innerhalb von drei Monaten anzeigen, falls nicht bereits durch Notar oder Gericht erfolgt
- Zuständige Grundsteuerstelle der Gemeinde über den Eigentümerwechsel informieren
- Innerhalb der Erbengemeinschaft klären, wer die laufende Grundsteuer zahlt
- Zahlungsbelege und Schriftverkehr mit dem Finanzamt sorgfältig aufbewahren
- Neue Grundsteuerbescheide auf korrekten Namen und korrekte Anschrift prüfen
- Bei Grundbuchberichtigung oder Verkauf erneut prüfen, ob eine Meldung an die Gemeinde nötig ist
Häufige Fragen
Muss ich die Grundsteuer schon zahlen, bevor das Grundbuch berichtigt ist?
Ja, sofern Sie die Erbschaft nicht fristgerecht ausschlagen. Die Zahlungspflicht entsteht mit dem Erbfall und ist unabhängig davon, ob das Grundbuch bereits auf Ihren Namen geändert wurde. Der Bescheid kann in der Übergangszeit noch auf die verstorbene Person oder auf die Erbengemeinschaft lauten.
Wer haftet, wenn mehrere Personen gemeinsam erben?
Alle Mitglieder der Erbengemeinschaft haften gegenüber der Gemeinde gesamtschuldnerisch, also jeder für die volle Summe. Wie die Kosten intern verteilt werden, sollten die Miterben unabhängig davon selbst regeln.
Was passiert, wenn ich die Meldung an das Finanzamt vergesse?
Es können Verspätungsfolgen entstehen, etwa Bescheide an eine falsche Adresse oder Rückfragen der Finanzverwaltung. Melden Sie den Eigentümerwechsel daher zeitnah nach, auch wenn die ursprüngliche Frist bereits verstrichen ist.
Ändert sich die Höhe der Grundsteuer durch das Erben selbst?
Allein durch den Erbfall ändert sich die Höhe in der Regel nicht. Anders sieht es aus, wenn ohnehin eine Neubewertung ansteht, etwa im Rahmen der Grundsteuerreform, oder wenn sich Nutzung beziehungsweise Bebauung des Grundstücks später ändern.
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Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zu einem komplexen Thema und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation empfehlen wir das Gespräch mit einem Fachanwalt für Erbrecht oder einer Steuerberaterin.
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