Erbschein beantragen: Ablauf, Kosten und Dauer
Wenn ein naher Angehöriger stirbt und zum Nachlass eine Immobilie gehört, stellt sich für viele Erbinnen und Erben schnell dieselbe Frage: Wie weisen wir gegenüber Banken, dem Grundbuchamt oder Behörden nach, dass wir tatsächlich erbberechtigt sind? In vielen Fällen lautet die Antwort: mit einem Erbschein.
Dieser Ratgeber erklärt, wann ein Erbschein überhaupt notwendig ist, wie der Antrag beim Nachlassgericht Schritt für Schritt abläuft, mit welchen Kosten Sie realistisch rechnen sollten und wie lange die Bearbeitung in der Praxis dauert. So können Sie besser einschätzen, was in Ihrer Situation auf Sie zukommt.
Wann Sie tatsächlich einen Erbschein brauchen
Ein Erbschein ist nicht in jedem Erbfall erforderlich. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und weist amtlich aus, wer Erbe geworden ist und in welcher Höhe. Banken, das Grundbuchamt oder Versicherungen verlangen ihn vor allem dann, wenn kein notarielles Testament und kein notarieller Erbvertrag vorliegt, sondern nur ein handschriftliches Testament oder gar keine letztwillige Verfügung.
Liegt dagegen ein notarielles Testament vor, reicht für das Grundbuchamt in der Regel das eröffnete Testament zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll aus, ein Erbschein ist dann meist entbehrlich. Auch manche Banken akzeptieren ein notarielles Testament als Legitimation. Es lohnt sich daher, vor der Antragstellung bei der jeweiligen Bank oder dem Grundbuchamt konkret nachzufragen, welcher Nachweis im Einzelfall verlangt wird, bevor Sie Zeit und Gebühren in einen Erbschein investieren, den Sie am Ende gar nicht benötigen.
So läuft die Beantragung beim Nachlassgericht ab
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Wohnsitz des Verstorbenen, meist eine Abteilung des örtlichen Amtsgerichts. Den Antrag können Sie dort persönlich zu Protokoll geben oder über einen Notar einreichen. Bei mehreren Erben genügt in der Regel ein gemeinschaftlicher Erbschein, der alle Miterben und ihre Erbquoten ausweist, statt für jeden einzeln einen Erbschein zu beantragen.
Zum Antrag gehören unter anderem die Sterbeurkunde, Nachweise über Familienverhältnisse wie Geburts- und Heiratsurkunden, ein eventuell vorhandenes Testament sowie Angaben zum Nachlasswert. Zusätzlich müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben, in der Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben zu Erbfolge und Nachlass richtig sind und Ihnen keine weiteren letztwilligen Verfügungen bekannt sind. Fehlen Unterlagen, verzögert sich die Bearbeitung entsprechend.
Was kostet ein Erbschein?
Die Gebühren für den Erbschein richten sich nach dem Nachlasswert und werden nach der Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) berechnet, also nicht pauschal, sondern gestaffelt nach der Höhe des vererbten Vermögens abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten. Je höher der Nachlasswert, desto höher die Gebühr.
Da sowohl der Erbschein selbst als auch die eidesstattliche Versicherung jeweils eine eigene Gebühr auslösen, fällt in der Praxis in der Regel die doppelte Gebühr an. Wie hoch die Kosten in Ihrem konkreten Fall ausfallen, hängt maßgeblich vom individuellen Nachlasswert ab und kann daher spürbar variieren. Eine verbindliche Auskunft über die genauen Beträge erhalten Sie beim zuständigen Nachlassgericht, sobald Sie den Nachlasswert angegeben haben.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Eine pauschale Zeitangabe gibt es nicht, in der Praxis vergehen zwischen Antragstellung und Ausstellung des Erbscheins jedoch typischerweise mehrere Wochen bis Monate. Wie lange es tatsächlich dauert, hängt von der Auslastung des Nachlassgerichts, der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und der Komplexität der Erbfolge ab.
Besonders zeitaufwendig wird es, wenn Erben im Ausland ermittelt oder angeschrieben werden müssen, wenn ein Testament noch ausgelegt werden muss oder wenn Miterben sich über die Erbquoten uneinig sind. Wer die Unterlagen von Anfang an vollständig und geordnet einreicht, kann die Bearbeitungszeit spürbar verkürzen. Da bis zur Ausstellung des Erbscheins mehrere Wochen vergehen können, sollten Sie ihn frühzeitig beantragen, gerade wenn Sie eine geerbte Immobilie zeitnah verkaufen, vermieten oder im Grundbuch umschreiben lassen möchten.
Erbschein und Grundbuch bei der geerbten Immobilie
Gehört zum Nachlass ein Haus oder eine Eigentumswohnung, muss früher oder später das Grundbuch berichtigt werden, damit die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse dort korrekt eingetragen sind. Als Nachweis dient dem Grundbuchamt entweder der Erbschein oder, falls vorhanden, ein eröffnetes notarielles Testament mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll.
Wichtig zu wissen: Wird der Antrag auf Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt, fallen dafür keine zusätzlichen Gebühren an. Wer diese Frist verstreichen lässt, muss mit weiteren Kosten rechnen. Es lohnt sich also, die Grundbuchberichtigung nicht auf die lange Bank zu schieben, selbst wenn ein Verkauf der Immobilie noch nicht unmittelbar bevorsteht. Bei mehreren Erben ist zudem zu bedenken, dass ohne Berichtigung Verkauf oder Belastung der Immobilie im Grundbuch kaum praktikabel sind.
Unterstützung bei weiteren Fragen
Ein Erbfall bringt oft viele offene Fragen mit sich, gerade wenn eine Immobilie dazugehört. Unser kostenloser Ratgeber 'Der Erben-Kompass' fasst die wichtigsten Schritte rund um eine geerbte Immobilie übersichtlich zusammen. Wenn Sie zu Ihrer persönlichen Situation Fragen haben, können Sie sich zudem in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch unter 0800 220 33 30 an uns wenden.
Checkliste
- Prüfen, ob wirklich ein Erbschein nötig ist oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll ausreicht
- Zuständiges Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen ermitteln
- Sterbeurkunde sowie Geburts- und Heiratsurkunden zur Klärung der Verwandtschaftsverhältnisse zusammenstellen
- Vorhandenes Testament oder Erbvertrag bereithalten
- Nachlasswert der Immobilie und weiterer Vermögenswerte grob ermitteln
- Bei mehreren Erben gemeinsam abstimmen, ob ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt wird
- Antrag frühzeitig stellen, insbesondere bei geplantem Verkauf oder anstehender Grundbuchberichtigung
Häufige Fragen
Brauche ich für eine geerbte Immobilie immer einen Erbschein?
Nein. Liegt ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll vor, reicht das dem Grundbuchamt und oft auch Banken meist als Nachweis. Ohne notarielle Urkunde verlangen Grundbuchamt und Banken in der Regel einen Erbschein.
Was passiert, wenn mehrere Personen gemeinsam erben?
Bei mehreren Erben wird üblicherweise ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt, der alle Miterben und deren jeweilige Erbquote ausweist. Er muss nicht für jeden Erben einzeln beantragt werden.
Kann ich den Erbschein online beantragen?
Der Antrag muss beim zuständigen Nachlassgericht gestellt werden, entweder persönlich zu Protokoll oder über einen Notar. Eine vollständig digitale Antragstellung ohne persönliches Erscheinen oder notarielle Beurkundung ist in Deutschland derzeit nicht üblich.
Wie lange ist ein Erbschein gültig?
Ein Erbschein ist grundsätzlich zeitlich unbefristet gültig. Das Nachlassgericht kann ihn allerdings einziehen, wenn sich herausstellt, dass er inhaltlich unrichtig ist, etwa weil ein weiteres Testament auftaucht.
Der Erben-Kompass: kostenlos und unverbindlich
Unser Ratgeber gibt Ihnen in rund 20 Minuten Orientierung zu Wert, Steuern und Erbengemeinschaft. Bei individuellen Fragen zu Ihrer Situation erreichen Sie unser Team kostenlos unter 0800 - 220 33 30.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zu einem komplexen Thema und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation empfehlen wir das Gespräch mit einem Fachanwalt für Erbrecht oder einer Steuerberaterin.
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