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Verkaufen oder vermieten? Die richtige Entscheidung nach dem Erbfall

Mit dem Erbfall wird aus einem Zuhause, einem Elternhaus oder einer Kapitalanlage plötzlich eine Aufgabe: Was soll mit der Immobilie geschehen? Diese Frage stellt sich selten in Ruhe. Oft kommen Trauer, organisatorische Pflichten und die Erwartungen anderer Erbinnen und Erben zusammen, während im Hintergrund Fristen laufen und die Immobilie weiter Kosten verursacht. Verkaufen oder vermieten ist dabei keine rein finanzielle Rechenaufgabe, sondern eine Entscheidung, die zur Lage der Immobilie, zu ihrem Zustand und zu Ihrer eigenen Lebenssituation passen muss.

Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Kriterien: die Lage und den baulichen Zustand des Objekts, Ihre persönliche und familiäre Situation sowie die steuerlichen Rahmenbedingungen, die je nach Entscheidung sehr unterschiedlich ausfallen können. So gewinnen Sie eine Grundlage, auf der Sie in Ruhe abwägen können, welcher Weg für Sie der richtige ist.

Zuerst die Ausgangslage klären

Bevor Sie sich zwischen Verkauf und Vermietung entscheiden, lohnt sich ein nüchterner Blick auf die rechtliche und organisatorische Ausgangslage. Sind Sie Alleinerbin oder Alleinerbe, oder gehören Sie einer Erbengemeinschaft an? Das ist keine Nebensache: Eine Vermietung gilt rechtlich meist als laufende Verwaltung und lässt sich mit Stimmenmehrheit der Erbengemeinschaft beschließen, ein Verkauf dagegen erfordert in der Regel Einstimmigkeit. Wenn sich Miterben nicht einigen können, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung, die jedoch häufig zu einem niedrigeren Erlös führt als ein freihändiger Verkauf und daher wirklich nur die letzte Option sein sollte. Klären Sie außerdem frühzeitig, ob ein Erbschein benötigt wird und wie lange dessen Bearbeitung beim Nachlassgericht voraussichtlich dauert. Als Nachweis der Erbenstellung dient dabei ein Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, denn ohne einen solchen Nachweis lässt sich die Immobilie später weder reibungslos verkaufen noch vermieten. Die anschließende Grundbuchberichtigung ist übrigens innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei, danach fallen Gebühren an.

Lage und Zustand: Die objektiven Faktoren

Zwei Eigenschaften der Immobilie selbst geben oft schon eine erste Richtung vor. Bei der Lage zählt, wie gefragt die Region für Mieter beziehungsweise Käufer ist, wie sich die Wertentwicklung in den vergangenen Jahren dargestellt hat und wie gut sich das Objekt vermarkten lässt, etwa in Bezug auf Infrastruktur, Anbindung und Nachfrage vor Ort. Beim Zustand geht es um den tatsächlichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf, etwa bei Heizung, Dach, Elektrik oder energetischen Anforderungen. Ein Objekt mit hohem Investitionsbedarf lässt sich oft nur schwer vermieten, ohne vorher selbst erhebliches Kapital einzusetzen, während ein Verkauf im vorhandenen Zustand diese Last an einen neuen Eigentümer weitergibt. Umgekehrt kann eine gut erhaltene Immobilie in gefragter Lage über Jahre verlässliche Mieteinnahmen erwirtschaften und gleichzeitig im Wert steigen, was für eine Vermietung sprechen kann.

Ihre persönliche Situation: Zeit, Nähe und Ziele

Neben den objektiven Kriterien zählt, wie die Immobilie in Ihr eigenes Leben passt. Wohnen Sie weit entfernt, wird die Rolle als Vermieterin oder Vermieter mit Mieterauswahl, Instandhaltung und laufender Verwaltung schnell zur zusätzlichen Belastung, während ein Verkauf diese Aufgabe abschließt. Benötigen Sie kurzfristig Kapital, etwa für eigene Wohnpläne oder zur Ablösung eines Pflichtteilsanspruchs, spricht das ebenfalls eher für den Verkauf, denn der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch und lässt sich nicht durch einen Immobilienanteil erfüllen. Wünschen Sie sich dagegen ein regelmäßiges Zusatzeinkommen und sind bereit, sich langfristig um das Objekt zu kümmern oder eine Hausverwaltung zu beauftragen, kann Vermieten sinnvoll sein. Auch familiäre Konstellationen spielen eine Rolle, etwa wenn ein überlebender Ehepartner ein Nießbrauchrecht hat und weiterhin dort wohnen oder die Mieterträge beziehen soll, während das Eigentum bereits auf die Kinder übergegangen ist.

Steuerliche Aspekte im Vergleich

Steuerlich unterscheiden sich Verkauf und Vermietung deutlich. Bei einem Verkauf ist die zehnjährige Spekulationsfrist entscheidend: Da bei geerbten Immobilien die Anschaffung durch den Erblasser zählt, beginnt die Frist nicht neu mit dem Erbfall. Ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem ursprünglichen Erwerb kann daher einkommensteuerpflichtig sein, es sei denn, die Immobilie wurde im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren durchgehend selbst bewohnt. Für die Erbschaftsteuer gelten unabhängig von Verkauf oder Vermietung die persönlichen Freibeträge, etwa 500.000 Euro für Ehegatten oder 400.000 Euro für Kinder. Wird ein selbstgenutztes Familienheim unverzüglich vom Ehepartner oder von Kindern bezogen und mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnt, bleibt es unter bestimmten Voraussetzungen sogar erbschaftsteuerfrei, wobei bei Kindern eine Wohnflächengrenze von 200 Quadratmetern gilt. Ein vorzeitiger Auszug ohne zwingenden Grund lässt diese Steuerbefreiung rückwirkend entfallen, was bei der Entscheidung für oder gegen eine Eigennutzung bedacht werden sollte.

Verkaufen oder vermieten: Eine erste Orientierung

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber einige Muster lassen sich festhalten. Für einen Verkauf spricht häufig eine Erbengemeinschaft ohne klaren Konsens, ein hoher Sanierungsbedarf, der Wunsch nach kurzfristiger Liquidität, eine große Entfernung zum Objekt oder eine Lage mit unsicherer Nachfrage. Für eine Vermietung spricht dagegen ein gut erhaltenes Objekt in gefragter Lage, der Wunsch nach langfristigem Zusatzeinkommen, die Bereitschaft zur laufenden Verwaltung sowie steuerliche Überlegungen, etwa wenn ein Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist zu einer erheblichen Steuerlast führen würde. Häufig hilft es, beide Wege parallel durchzurechnen, mit realistischen Zahlen zu Mieteinnahmen, Instandhaltungskosten und einem am Markt erzielbaren Verkaufspreis, statt sich allein auf ein Bauchgefühl zu verlassen.

Wenn Sie diese Abwägung nicht allein treffen möchten: Der kostenlose Ratgeber "Der Erben-Kompass" bündelt die wichtigsten Schritte nach einem Erbfall verständlich für Sie. Für eine Einschätzung zu Ihrer konkreten Immobilie steht Ihnen unser Team in einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch unter 0800 220 33 30 zur Seite.

Checkliste

  • Sind alle Miterben grundsätzlich einig, oder besteht Klärungsbedarf innerhalb der Erbengemeinschaft?
  • Wie hoch ist der tatsächliche Sanierungs- und Modernisierungsbedarf der Immobilie?
  • Wie gefragt ist die Lage bei Mietern und bei Käufern?
  • Benötigen Sie selbst kurzfristig Kapital, etwa für einen Pflichtteilsanspruch oder eigene Wohnpläne?
  • Sind Sie bereit und in der Lage, langfristig als Vermieterin oder Vermieter aktiv zu sein?
  • Wie wirkt sich die zehnjährige Spekulationsfrist in Ihrem konkreten Fall aus?
  • Ist die Grundbuchberichtigung bereits veranlasst und liegt ein Erbschein vor, falls benötigt?

Häufige Fragen

Müssen wir uns sofort entscheiden, ob wir verkaufen oder vermieten?

Nein. Die gesetzliche Ausschlagungsfrist von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (in Fällen mit Auslandsbezug sechs Monate) betrifft nur die Frage, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen, nicht die spätere Entscheidung über die Immobilie. Für Verkauf oder Vermietung können Sie sich die Zeit nehmen, die Sie für eine gut abgewogene Entscheidung brauchen, sollten dabei aber laufende Kosten und den Zustand der Immobilie im Blick behalten.

Fällt beim Verkauf einer geerbten Immobilie immer Steuer an?

Das hängt vom Einzelfall ab. Für die Einkommensteuer ist entscheidend, ob die zehnjährige Spekulationsfrist seit dem ursprünglichen Erwerb durch den Erblasser bereits abgelaufen ist oder ob eine durchgehende Selbstnutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren vorlag. Für die Erbschaftsteuer gelten unabhängig davon die persönlichen Freibeträge sowie mögliche Sonderregelungen für ein selbstgenutztes Familienheim.

Was passiert, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einigen kann?

Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miterbe eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Gericht beantragen. Da dieser Weg in der Praxis häufig niedrigere Erlöse bringt als ein freihändiger Verkauf, gilt er als letztes Mittel. In vielen Fällen lohnt sich vorher ein moderiertes Gespräch oder eine neutrale Wertermittlung, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Lohnt sich Vermieten auch, wenn ich weit entfernt wohne?

Das ist möglich, erfordert aber meist eine Hausverwaltung, die Mietersuche, Instandhaltung und Kommunikation übernimmt, was zusätzliche Kosten verursacht. Ob sich das rechnet, hängt von der erzielbaren Miete, dem Zustand der Immobilie und Ihrer persönlichen Bereitschaft ab, die Verantwortung auch aus der Distanz zu tragen.

Der Erben-Kompass: kostenlos und unverbindlich

Unser Ratgeber gibt Ihnen in rund 20 Minuten Orientierung zu Wert, Steuern und Erbengemeinschaft. Bei individuellen Fragen zu Ihrer Situation erreichen Sie unser Team kostenlos unter 0800 - 220 33 30.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zu einem komplexen Thema und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation empfehlen wir das Gespräch mit einem Fachanwalt für Erbrecht oder einer Steuerberaterin.

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