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Leerstehende geerbte Immobilie: Diese Risiken sollten Sie kennen

Wenn ein Haus oder eine Wohnung aus einer Erbschaft plötzlich leer steht, entsteht oft eine Situation, mit der niemand gerechnet hat. Die Erbengemeinschaft muss sich einigen, Formalitäten wie das Erbscheinverfahren nehmen Zeit in Anspruch, und in der Zwischenzeit bleibt die Immobilie ungenutzt. Was zunächst wie eine reine Übergangsphase wirkt, kann sich schnell zu einem echten Problem entwickeln, denn Leerstand ist kein neutraler Zustand.

Eine unbewohnte Immobilie unterliegt anderen Regeln als eine bewohnte: Der Versicherungsschutz verändert sich, die Bausubstanz beginnt zu leiden, und ungesicherte Gebäude ziehen ungebetene Aufmerksamkeit auf sich. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche konkreten Risiken bei Leerstand entstehen, worauf Sie in den ersten Wochen achten sollten und welche Handlungsoptionen Ihnen als Erbin oder Erbe zur Verfügung stehen.

Warum Leerstand bei einer geerbten Immobilie besondere Aufmerksamkeit braucht

Solange eine Immobilie bewohnt ist, fallen viele Probleme sofort auf: eine tropfende Leitung, ein defektes Fenster, eindringende Feuchtigkeit. Bei Leerstand fehlt diese Kontrolle. Wochen oder Monate können vergehen, bevor ein Schaden überhaupt bemerkt wird, und in dieser Zeit kann sich aus einem kleinen Mangel ein größerer entwickeln.

Gerade bei geerbten Immobilien kommt erschwerend hinzu, dass oft mehrere Personen als Erbengemeinschaft gemeinsam verantwortlich sind, aber niemand vor Ort wohnt und die Zuständigkeit unklar bleibt. Wer kümmert sich um die Post, um den Garten, um die Heizung im Winter? Ohne klare Absprachen bleibt am Ende oft niemand zuständig, und genau das begünstigt die im Folgenden beschriebenen Risiken. Je länger eine Immobilie ungenutzt bleibt, desto wichtiger wird es, frühzeitig eine verantwortliche Person zu benennen und die Immobilie regelmäßig zu kontrollieren.

Versicherungsschutz bei Leerstand: Was Erben unbedingt prüfen sollten

Ein zentraler und oft übersehener Punkt: Viele Wohngebäude- und Hausratversicherungen enthalten Klauseln zur sogenannten Gefahrerhöhung durch Leerstand. Bleibt eine Immobilie über einen bestimmten Zeitraum, häufig sind das 60 Tage, unbewohnt, sind Versicherte in der Regel verpflichtet, dies der Versicherung zu melden. Unterbleibt diese Meldung, kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzen oder sogar vollständig verweigern.

Als Erbin oder Erbe sollten Sie deshalb so schnell wie möglich die bestehende Police der verstorbenen Person prüfen und sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen. Oft lässt sich der Vertrag auf eine Leerstandsklausel umstellen oder es wird eine separate Leerstandsversicherung nötig. Diese ist in der Regel teurer, deckt dafür aber typische Leerstandsrisiken wie Vandalismus, Rohrbruch oder Sturmschäden ausdrücklich ab. Ein Anruf beim Versicherer gehört zu den ersten Schritten, noch bevor andere Fragen geklärt sind.

Verfall und Wertverlust: Wie Leerstand die Bausubstanz angreift

Ein Gebäude ist auf Nutzung ausgelegt. Regelmäßiges Heizen und Lüften halten die Feuchtigkeit im Gleichgewicht und beugen Schimmelbildung vor. Bleibt eine Immobilie über Monate ungeheizt und ungelüftet, steigt die Luftfeuchtigkeit in den Innenräumen an, was Schimmel an Wänden, Decken und in Zwischenräumen begünstigt, besonders in älteren Gebäuden mit weniger dichter Bauweise.

Hinzu kommen Risiken, die im bewohnten Zustand kaum auffallen würden: ein tropfender Wasserhahn, der bei Frost zum geplatzten Rohr wird, undichte Dachziegel, die bei Regen unbemerkt Wasser eindringen lassen, oder Schädlingsbefall, der sich in Ruhe ausbreiten kann. Jeder dieser Schäden mindert den Wert der Immobilie und kann bei einem späteren Verkauf zu erheblichen Preisabschlägen führen. Eine regelmäßige Kontrolle, idealerweise alle zwei bis vier Wochen, mit kurzem Stoßlüften und einem Blick auf Dach, Keller und Leitungen, ist deshalb keine Formalität, sondern aktiver Werterhalt.

Vandalismus und unbefugter Zugriff: Sicherheitsrisiko leerstehendes Gebäude

Ein erkennbar leerstehendes Haus, an dem sich Post stapelt, der Rasen wächst und abends kein Licht brennt, signalisiert nach außen, dass niemand hinschaut. Das kann unbefugte Nutzung begünstigen, von Einbrüchen über das Ablagern von Müll bis hin zu Vandalismus oder dem unerlaubten Aufenthalt Dritter in oder auf dem Grundstück.

Einfache Maßnahmen senken dieses Risiko deutlich: Rollläden zeitversetzt öffnen und schließen lassen, Post regelmäßig leeren lassen, eine Zeitschaltuhr für Licht einsetzen und Nachbarn oder eine Hausverwaltung bitten, gelegentlich nach dem Rechten zu sehen. Auch ein sichtbares Schild eines beauftragten Objektschutzes oder einer Verwaltung kann abschreckend wirken. Wichtig ist zudem, das Grundstück ordentlich zu sichern, also Türen und Fenster verschlossen zu halten und Zugänge wie Garagen oder Nebengebäude nicht zu vergessen. Wer weiter entfernt wohnt und die Immobilie nicht selbst regelmäßig prüfen kann, sollte über einen lokalen Hausbetreuungsdienst nachdenken.

Handlungsoptionen: Was Sie mit einer leerstehenden geerbten Immobilie tun können

Leerstand sollte immer nur eine vorübergehende Phase sein, keine dauerhafte Lösung. Grundsätzlich stehen Erbinnen und Erben mehrere Wege offen. Die Vermietung sichert regelmäßige Einnahmen und sorgt dafür, dass die Immobilie bewohnt und damit in der Regel besser vor Verfall und Vandalismus geschützt ist, erfordert aber Zeit, Organisation und gegebenenfalls Investitionen in den Zustand des Objekts. Die Selbstnutzung durch ein Mitglied der Erbengemeinschaft kann eine Option sein, setzt aber eine Einigung aller Beteiligten voraus, etwa über eine Ausgleichszahlung. Der Verkauf beendet die Leerstandsproblematik am schnellsten und ist besonders dann sinnvoll, wenn die Erbengemeinschaft sich uneinig ist, niemand vor Ort wohnt oder die Immobilie größeren Sanierungsbedarf hat.

Welche Option passt, hängt von der familiären Situation, dem Zustand des Hauses und den Zielen der Erbengemeinschaft ab. Eine sachliche Bestandsaufnahme, am besten mit einer realistischen Werteinschätzung, hilft dabei, die Entscheidung auf eine solide Grundlage zu stellen, statt sie allein aus Zeitdruck zu treffen.

Wenn Sie sich einen strukturierten Überblick über alle Schritte wünschen, fasst unser kostenloser Ratgeber Der Erben-Kompass die wichtigsten Themen rund um geerbte Immobilien zusammen. Und falls Sie Ihre konkrete Situation besprechen möchten, erreichen Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch unter 0800 220 33 30.

Checkliste

  • Versicherer der verstorbenen Person innerhalb weniger Wochen über den Leerstand informieren
  • Zuständigkeit für Kontrolle, Post und Garten innerhalb der Erbengemeinschaft klar regeln
  • Immobilie alle zwei bis vier Wochen persönlich prüfen oder prüfen lassen
  • Heizung frostsicher einstellen und regelmäßig stoßlüften
  • Türen, Fenster, Garagen und Nebengebäude konsequent verschließen
  • Zeitschaltuhr für Licht nutzen und Rollläden variieren lassen
  • Nachbarn oder einen Hausbetreuungsdienst um regelmäßige Kontrolle bitten
  • Zustand des Gebäudes dokumentieren, um Wertverlust frühzeitig zu erkennen
  • Innerhalb der Erbengemeinschaft frühzeitig über Vermietung, Selbstnutzung oder Verkauf sprechen

Häufige Fragen

Ab wann gilt eine geerbte Immobilie versicherungsrechtlich als leerstehend?

Die genaue Frist regelt der jeweilige Versicherungsvertrag, häufig gelten Zeiträume um 60 Tage ohne Nutzung. Prüfen Sie die Police genau oder fragen Sie direkt beim Versicherer nach, ab welchem Zeitpunkt eine Meldepflicht besteht.

Muss ich als Erbin oder Erbe die leerstehende Immobilie sofort versichern lassen?

Eine bestehende Wohngebäudeversicherung läuft nach dem Erbfall in der Regel zunächst weiter. Wichtig ist, den Leerstand rechtzeitig zu melden und zu prüfen, ob die bestehende Police den Zustand ausreichend absichert oder angepasst werden muss.

Wer haftet, wenn von der leerstehenden Immobilie ein Schaden ausgeht, etwa durch herabfallende Dachziegel?

Grundsätzlich haftet die Erbengemeinschaft als Eigentümerin für die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass Gefahren, die von der Immobilie ausgehen, erkannt und beseitigt werden müssen, unabhängig davon, ob die Immobilie bewohnt ist oder nicht.

Wie lange kann eine geerbte Immobilie leer stehen, bevor sich der Zustand deutlich verschlechtert?

Das hängt stark vom Gebäude ab, doch bereits nach wenigen Monaten ohne Heizen und Lüften können erste Feuchtigkeits- und Schimmelschäden entstehen. Deshalb sollte Leerstand nach Möglichkeit zeitlich begrenzt und aktiv überbrückt werden.

Der Erben-Kompass: kostenlos und unverbindlich

Unser Ratgeber gibt Ihnen in rund 20 Minuten Orientierung zu Wert, Steuern und Erbengemeinschaft. Bei individuellen Fragen zu Ihrer Situation erreichen Sie unser Team kostenlos unter 0800 - 220 33 30.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zu einem komplexen Thema und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation empfehlen wir das Gespräch mit einem Fachanwalt für Erbrecht oder einer Steuerberaterin.

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